Family Office Services
Allgemeines

Allgemeines zu Family Office Services

  

  • die Dienstleistung „Family-Office-Services“ wird auf Seiten des Vermögensinhabers erbracht, dadurch Gewährleistung von absoluter Loyalität, Interessensvertretung und Individualität
  • im Ergebnis bedeutet dies „Wissensgleichheit“ zwischen Vermögensinhaber und externen Dienstleistern
  • keine Dispositionsvollmachten; ausreichend im Tagesgeschäft sind lediglich Einsichts-, Info- bzw. Postvollmachten
  • es werden keine Bankgeschäfte und auch keine Finanzdienstleistungen gem. KWG erbracht, insbesondere keine vermögensverwaltenden bzw. anlageberatenden Leistungen, kein Verkauf bzw. Vermittlung von Finanzinstrumenten

 

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