Allgemeines zu Family Office Services - die Dienstleistung „Family-Office-Services“ wird auf Seiten des Vermögensinhabers erbracht, dadurch Gewährleistung von absoluter Loyalität, Interessensvertretung und Individualität
- im Ergebnis bedeutet dies „Wissensgleichheit“ zwischen Vermögensinhaber und externen Dienstleistern
- keine Dispositionsvollmachten; ausreichend im Tagesgeschäft sind lediglich Einsichts-, Info- bzw. Postvollmachten
- es werden keine Bankgeschäfte und auch keine Finanzdienstleistungen gem. KWG erbracht, insbesondere keine vermögensverwaltenden bzw. anlageberatenden Leistungen, kein Verkauf bzw. Vermittlung von Finanzinstrumenten
|